Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2019 - 3 S 94.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,32304
OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2019 - 3 S 94.19 (https://dejure.org/2019,32304)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.10.2019 - 3 S 94.19 (https://dejure.org/2019,32304)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - 3 S 94.19 (https://dejure.org/2019,32304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,32304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Beginn der Schulpflicht

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 42 Abs 1 SchulG BE, § 3 Abs 5 BesPädSchulAufnV BE
    Schule besonderer pädagogischer Prägung; Aufnahme in Jahrgangsstufe 1; Übernachfrage; überkapazitäre Vergabe;rechtswidrige Abhilfeentscheidung; Eintritt der Schulpflicht; am 1. Oktober geborenes Kind; Stattgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.08.1968 - VI C 3.68

    Berechnung des Renteneintrittsmonats bei Geburtstag des Betroffenen am

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2019 - 3 S 94.19
    Die Vollendung eines Lebensjahres erfolgt jedoch erst mit dem Ablauf des dem Geburtstag vorangehenden Tages (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1968 - VI C 3.68 - juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 3 S 88.17

    Berufung eines Kindes auf eine rechtswidrige Platzvergabe bei nach Abschluss des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2019 - 3 S 94.19
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Beschluss vom 22. November 2017 - OVG 3 S 88.17 - juris Rn. 3), dass sich ein abgelehnter Bewerber, der um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht hat, im Hinblick auf die Gesetzesbindung der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) und die Verpflichtung der Gerichte zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht nur auf eine im gerichtlichen Verfahren aufgedeckte fehlerhafte Platzvergabe berufen kann, die auf einem bis zum Abschluss des Aufnahmeverfahrens unterlaufenen Mangel beruht.
  • VG Berlin, 11.08.2020 - 35 L 305.20
    Der Hinweis auf eine "überkapazitäre" Vergabe rechtfertigt es nicht, andere Bewerber, die ebenfalls unterlegen sind, unter Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 Verfassung von Berlin) zu benachteiligen und den zusätzlichen Platz nach Maßstäben zu vergeben, für die keine gesetzliche Grundlage besteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22. November 2017 - OVG 3 S 88.17- Rn. 3, und vom 2. Oktober 2019 - OVG 3 S 94.19 - Rn. 5, beide bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht