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OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2019 - 3 S 94.19 |
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OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - 3 S 94.19 (https://dejure.org/2019,32304)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Beginn der Schulpflicht
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 42 Abs 1 SchulG BE, § 3 Abs 5 BesPädSchulAufnV BE
Schule besonderer pädagogischer Prägung; Aufnahme in Jahrgangsstufe 1; Übernachfrage; überkapazitäre Vergabe;rechtswidrige Abhilfeentscheidung; Eintritt der Schulpflicht; am 1. Oktober geborenes Kind; Stattgabe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.08.1968 - VI C 3.68
Berechnung des Renteneintrittsmonats bei Geburtstag des Betroffenen am …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2019 - 3 S 94.19
Die Vollendung eines Lebensjahres erfolgt jedoch erst mit dem Ablauf des dem Geburtstag vorangehenden Tages (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1968 - VI C 3.68 - juris Rn. 8). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 3 S 88.17
Berufung eines Kindes auf eine rechtswidrige Platzvergabe bei nach Abschluss des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2019 - 3 S 94.19
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Beschluss vom 22. November 2017 - OVG 3 S 88.17 - juris Rn. 3), dass sich ein abgelehnter Bewerber, der um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht hat, im Hinblick auf die Gesetzesbindung der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) und die Verpflichtung der Gerichte zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht nur auf eine im gerichtlichen Verfahren aufgedeckte fehlerhafte Platzvergabe berufen kann, die auf einem bis zum Abschluss des Aufnahmeverfahrens unterlaufenen Mangel beruht.
- VG Berlin, 11.08.2020 - 35 L 305.20 Der Hinweis auf eine "überkapazitäre" Vergabe rechtfertigt es nicht, andere Bewerber, die ebenfalls unterlegen sind, unter Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 Verfassung von Berlin) zu benachteiligen und den zusätzlichen Platz nach Maßstäben zu vergeben, für die keine gesetzliche Grundlage besteht (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22. November 2017 - OVG 3 S 88.17- Rn. 3, und vom 2. Oktober 2019 - OVG 3 S 94.19 - Rn. 5, beide bei juris).